Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Endfassung der Corporate Sustainability Reporting Directive
Neue Vorgaben für die externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Am konnte nach zähem politischen Ringen eine Einigung auf die Endfassung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gefunden werden. Diese Richtlinie stellt ein Schlüsselelement der politischen Pläne zu Sustainable Finance in der EU dar – und wird ab dem Geschäftsjahr 2024 eine große Zahl an europäischen Unternehmen zu einer bislang beispiellosen Transparenz in puncto Nachhaltigkeit verpflichten. Doch nicht nur die Rechnungslegung selbst wird von der CSRD adressiert, zur Stärkung der Verlässlichkeit der publizierten Informationen wird erstmals eine EU-weite Pflicht zur externen Prüfung eingeführt – und flankierend werden die Anforderungen an die hierzu befugten Prüfer nachgeschärft. Der Darstellung dieser Entwicklungen, die für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer von besonderer Relevanz ist, widmet sich der folgende Beitrag.
Kirsch, Nichtfinanzielle Berichterstattungspflicht (HGB), infoCenter, NWB CAAAG-79145
Die CSRD verpflichtet eine große Zahl an europäischen Unternehmen zu einer erweiterten Nachhaltigkeitstransparenz. Zugleich wird eine Verpflichtung zur externen Prüfung eingeführt.
Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung fällt in den Verantwortungsbereich des Abschlussprüfers. EU-Mitgliedstaaten können die Beauftragung eines anderen Wirtschaftsprüfers bzw. sonstigen Prüfungsdienstleisters vorsehen.
An die fachliche Qualifikation des Prüfungsdienstleisters werden hohe Anforderungen gestellt. Dies wird u. a. den Zugang zum Berufsfeld des Wirtschaftsprüfers – im wortwörtlichen Sinne: nachhaltig – verändern.
I. Einleitung
Der Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsordnung zählt zu den zentralen gesellschaftlichen Anliegen – bzw. Notwendigkeiten – der Gegenwart. In der EU wurde dieses schon vor Jahren mit Nachdruck von politischer Seite aufgegriffen: Unter dem Konzept der „Sustainable Finance“ soll dabei Nachhaltigkeit in die Finanzmarkt-Mechanismen integriert werden, um so die Unternehmensfinanzierung an die Nachhaltigkeitsleistung von europäischen Unternehmen zu knüpfen. Eine Vielzahl von Rechtsnormen, insbesondere die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) für den Finanzsektor sowie branchenunabhängig die medial zuletzt kontrovers diskutierte Taxonomie-VO, wurden in Folge bereits erlassen.
Damit Marktmechanismen ihre Wirkung entfalten und damit Geldströme in Richtung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten umleiten können, ist jedoch eine erweiterte Transparenz in Bezug auf diese Wirtschaftsaktivitäten, wie sie von Unternehmen erbracht werden, sowie über die damit verbundenen Auswirkungen erforderlich. Früh setzte die EU-Kommission daher erste Schritte in Richtung einer um Nachhaltigkeitsthemen auf umfassendere Weise erweiterte Unternehmensberichterstattung: die 2014 verabschiedete und seit dem Geschäftsjahr 2017 anzuwendende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) stellte hier einen wichtigen Meilenstein dar, der heute noch für viele Unternehmen den maßgeblichen gesetzlichen Rahmen schafft. Bald schon aber erwies sich, dass dieser erste „Richtlinien-Wurf“ nicht ausreicht, um den zunehmend ambitionierteren politischen Zielsetzungen in puncto Nachhaltigkeit zu genügen.
Mit dem Green (New) Deal vom Dezember 2019 kündigte die EU-Kommission daher offiziell die Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen an. Hierauf folgten zahlreiche Vorarbeiten, u. a. Konsultationen und Konzeptpapiere. Diese mündeten in den Meilenstein des Kommissionsvorschlags für eine neue Richtlinie, welche die NFRD im europäischen Bilanzrecht ersetzen soll: die CSRD. Dieser wurde im April 2021 veröffentlicht. Ergänzt wurde der Vorschlag durch ein kurz zuvor durch die EFRAG veröffentlichtes Konzept für die S. 330Einführung neuer europäischer Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, um die Inhalte der CSRD weiter zu konkretisieren.