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BFH Urteil v. - VIII R 31/75 BStBl 1978 II S. 335

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2

Übergröße und aufwendige Bauweise eines Betriebsgebäudes oder Ausscheiden des für die Planung maßgeblichen Unternehmers rechtfertigen allein keine Teilwertabschreibung

Leitsatz

1. Übergröße und aufwendige Bauweise eines neuen Betriebsgebäudes rechtfertigen nicht allein deshalb eine Teilwertabschreibung.

2. Ist ein Gebäude in seiner Gestaltung auf die Pläne und Vorstellungen des Betriebsinhabers abgestellt, so rechtfertigt das Ausscheiden des Inhabers aus dem Betrieb allein noch keine Teilwertabschreibung auf das Gebäude.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 335
MAAAA-91320

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