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BFH Urteil v. - V R 37/75 BStBl 1978 II S. 173

Gesetze: UStG 1967 § 4 Nr. 16

Keine Steuerfreiheit für die Veräußerung des Inventars eines Sanatoriums nach dessen Schließung

Leitsatz

Werden Gegenstände, die dem Betrieb eines Sanatoriums gedient haben, nach Schließung des Sanatoriums veräußert, so fallen die mit der Veräußerung bewirkten Umsätze nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 UStG 1967.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 173
XAAAA-91296

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