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IWB Nr. 17 vom Seite 657

Kostenumlagevereinbarungen aus dem Blickwinkel des Fremdvergleichsgrundsatzes

Dr. Stefan Greil

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 682Eine Kostenumlagevereinbarung stellt eine vertragliche Vereinbarung zwischen verbundenen Unternehmen dar, um Beiträge und Risiken in der gemeinsamen Entwicklung, Produktion oder dem gemeinsamen Erwerb von immateriellen sowie materiellen Werten oder der gemeinsamen Erbringung von Dienstleistungen zu teilen.

I. Teilnehmerkreis und Dokumentationsanforderungen

[i]Individueller Nutzen und einzelne Beiträge – mit hohen NachweishürdenIm Zusammenhang mit Kostenumlagen ist vor allem streitig, wer Teilnehmer einer solchen Kostenumlagevereinbarung sein darf, welchen Nutzen der einzelne Teilnehmer erwartet, welche Beiträge von den Teilnehmern geleistet werden, wem entwickelte Werte zuzurechnen sind und wie Ein- und Austritte von Unternehmen zu behandeln sind.

Seitens der Steuerverwaltungen werden zudem hohe Anforderungen an die Mitwirkung der Steuerpflichtigen gestellt, damit diese seitens der Steuerverwaltungen nachvollzogen werden können. Zugleich gehen mit Kostenumlagen hohe Anforderungen an die Wertermittlung der jeweiligen Beiträge und die Ermittlung des jeweiligen Nutzens einher, die in der Praxis mitunter kaum umsetzbar sind.

II. Planung vorab – sorgfältige Dokumentation

[i]Wichtige Vorüberlegungen und anschließende DokumentationEin...