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Steuerneutrale Überführung einer Minderheitsbeteiligung in eine Holding
Holdinggesellschaften bringen einige Vorteile mit sich, daher ist es nicht verwunderlich, dass deren Zahl kontinuierlich zunimmt. In aller Regel erfolgt die Gründung erst, wenn die gewerbliche Tätigkeit bereits erfolgreich ist. Dies führt dazu, dass die Beteiligungen erst in die neue Holdinggesellschaft überführt werden müssen. Handelt es sich um ertragreiche Beteiligungen, lohnt sich das Vorgehen auch für Minderheitsgesellschafter. Die Überführung von Minderheitsbeteiligungen in eine Holding ist jedoch nicht ohne Weiteres steuerneutral möglich.
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Wo bestehen Probleme bei der Überführung einer Beteiligung in eine Holding?
[i]Kusch, Einbringung in eine Kapitalgesellschaft (§§ 20-23 UmwStG), Grundlagen, NWB RAAAG-35299 Problemlos möglich ist die steuerneutrale Einbringung einer Beteiligung in eine Holdinggesellschaft, wenn es sich dabei um eine Mehrheitsbeteiligung (bzw. mehrheitsvermittelnde Beteiligung) handelt. Wird hingegen eine Minderheitsbeteiligung eingebracht, ist die Überführung steuerneutral durchführbar, wenn es sich um eine Beteiligung an einer Personengesellschaft handelt. Sollte hingegen die Minderheitsbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft vorliegen, muss die Holding als Personengesellsch...