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Verhältnis der Verlustfeststellung zur Messbetragsfestsetzung – Aufwendungen für erstmalige Landgewinnung als nachträgliche Herstellungskosten des Grund und Bodens
(1) Im Rahmen der Begründetheit der Klage gegen einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb wegen der in § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG i. d. F. des JStG 2010 angeordneten Bindungswirkung nicht selbständig zu ermitteln (Bestätigung der Rechtsprechung). (2) Aufwendungen für die Verfüllung von Wasserflächen, die der erstmaligen Gewinnung von zu Lande nutzbarem Grund und Boden dienen, sind als nachträgliche Herstellungskosten des Grund und Bodens zu beurteilen. Dies gilt auch dann, wenn diese Aufwendungen in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der gewählten Art der Bebauung der neu geschaffenen Landflächen stehen (Bezug: § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG i. d. F. des JStG 2010; § 5 Abs. 5, § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG; § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB; § 1 Abs. 1 ErbbauRG).
(1) Im Urteil...