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BFH 23.03.2022 III R 35/20, StuB 17/2022 S. 678

Gewerbesteuerpflicht einer Immobilien-GmbH bzw. Betriebsstätte bei Einschaltung einer Dienstleistungsgesellschaft

(1) Eine Betriebsstätte i. S. von § 12 Satz 1 AO erfordert eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Stpfl. eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). (2) Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Räumlichkeiten eigene Betriebsstätten i. S. des § 12 AO sein, wenn es sich hierbei um solche einer eingeschalteten Dienstleistungs- oder Managementgesellschaft handelt und hierüber kein vertraglich eingeräumtes eigenes Nutzungsrecht besteht (, NWB VAAAD-86108, BFH/NV 2011 S. 1354; vom - I R 46/10, NWB KAAAD-94174, BStBl 2014 II S. 764). Dies gilt aber nur dann, wenn die fehlende Verfügungsmacht über die Geschäftseinrichtung oder Anl...