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BFH Urteil v. - IV R 174/73 BStBl 1976 II S. 487

Gesetze: EStG 1965 § 15 Nr. 1EStG 1965 § 22 Nr. 1EStG 1965 § 24 Nr. 2HGB § 89b

Versorgungsleistungen an die Witwe eines Versicherungsvertreters von der Versicherungsgesellschaft sind nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Leitsatz

Laufende Versorgungsleistungen, die die Witwe eines selbständigen Versicherungsvertreters von dem vertretenen Versicherungsunternehmen im Hinblick auf die frühere Tätigkeit ihres verstorbenen Ehemannes auf Lebenszeit erhält, sind keine sonstigen Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 1 EStG, sondern nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb und als solche gemäß § 24 Nr. 2 EStG i.V.m. § 15 Nr. 1 EStG im Jahr des jeweiligen Zuflusses in voller Höhe einkommensteuerpflichtig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 487
XAAAA-91137

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