Gesetze: EStG 1965 § 15 Nr. 1EStG 1965 § 22 Nr. 1EStG 1965 § 24 Nr. 2HGB § 89b
Versorgungsleistungen an die Witwe eines Versicherungsvertreters von der Versicherungsgesellschaft sind nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Leitsatz
Laufende Versorgungsleistungen, die die Witwe eines selbständigen Versicherungsvertreters von dem vertretenen Versicherungsunternehmen im Hinblick auf die frühere Tätigkeit ihres verstorbenen Ehemannes auf Lebenszeit erhält, sind keine sonstigen Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 1 EStG, sondern nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb und als solche gemäß § 24 Nr. 2 EStG i.V.m. § 15 Nr. 1 EStG im Jahr des jeweiligen Zuflusses in voller Höhe einkommensteuerpflichtig.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1976 II Seite 487 XAAAA-91137
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