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NWB Nr. 34 vom Seite 2408

Finanzverwaltung gibt strenge Haltung zur Zusammenfassenden Meldung endlich auf

Praxisanmerkungen zum

Robert Hammerl und Tanja Wagner

[i]Wenning, Zusammenfassende Meldung, infoCenter, NWB IAAAB-05703 Aufgrund diverser Zweifelsfragen zur Wechselwirkung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen und der Zusammenfassenden Meldung (ZM) hat die Finanzverwaltung mit (BStBl 2022 I S. 738) den UStAE geändert. Damit gibt die Finanzverwaltung ihre bisherige strenge Haltung auf und streicht die Berichtigungspflicht der ZM von einem Monat ab Kenntnis als harte Frist für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferungen. Die Steuerbefreiung ist in allen Fällen rückwirkend zu gewähren, wenn erstmals eine vollständige und richtige ZM vorliegt. In diesem Zusammenhang bleiben jedoch zahlreiche Probleme offen und das Konstrukt der ZM als materieller Bestandteil der Steuerbefreiung muss weiterhin ernst genommen werden.

I. Hintergrund

[i]Vanheiden, Innergemeinschaftliche Lieferung, infoCenter, NWB EAAAA-41706Durch die Einführung der sog. Quick Fixes zum wurde das Vorliegen einer gültigen ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers sowie die Abgabe einer korrekten ZM zur materiell-rechtlichen Voraussetzung einer steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferung. Grundlage sind die Änderungen der MwStSystRL in Art. 138. Das BMF hatte darauf...BStBl 2020 I S. 1038BStBl 2022 I S. 738