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IWB Nr. 16 vom

Die Nachweispflichten des § 32 Abs. 5 KStG verstoßen gegen Unionsrecht

Benedikt Pignot

In der Rechtssache „ACC Silicones“ hat der EuGH entschieden, dass die Nachweiserfordernisse des § 32 Abs. 5 Satz 2 Nr. 5 und Satz 5 KStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoßen (, NWB NAAAJ-15753). Im Rahmen eines Erstattungsverfahren (das die bereits festgestellte Unionsrechtswidrigkeit der abgeltenden Besteuerung an EU- und EWR-Körperschaften ausgeschütteter Streubesitzdividenden beseitigen soll) kommt es insoweit nicht darauf an, dass die gebietsfremde Körperschaft nachweist, dass die Steuer bei ihren unmittelbaren oder mittelbaren Anteilseignern nicht angerechnet oder als Anrechnungsvortrag berücksichtigt oder als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abgezogen werden kann.

I. Sachverhalt und Vorlagefragen

In dem Vorlageverfahren ging es um die Frage, welche Nachweiserfordernisse an die Erstattung unionsrechtswidrig einbehaltener Kapitalertragsteuer gestellt werden dürfen. Im Ausgangsverfahren war eine in Großbritannien ansässige Gesellschaft zu 5 % an einer in Deutschland ansässigen GmbH beteiligt. Die Muttergesellschaft der in Großbritannien ansässigen Gesellschaft war börsennotiert und ebenfalls in Großbritan...