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EuGH-Vorlage zur Reichweite des sog. „Reemtsma-Anspruchs“
Mit hatte das FG Münster zur Frage zu entscheiden, ob das Finanzamt zu Recht einen Antrag des Klägers auf Erlass von Umsatzsteuernachforderungen und Zinsen zur Umsatzsteuer aus Billigkeitsgründen abgelehnt hat. Dabei sah sich der Senat nicht in der Lage, die Frage zu beurteilen, da der Streitfall von den bisher entschiedenen Fällen des EuGH abwich. Aus diesem Grund wurde die Rechtsfrage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.
I. Leitsatz
Dem EuGH wird nach Art. 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Gebieten die Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG – insbesondere der Grundsatz der steuerlichen Neutralität sowie der Effektivitätsgrundsatz – unter den Umständen des Ausgangsverfahrens, dass dem Kläger ein Anspruch auf Erstattung der von ihm an seine Vorlieferanten zu viel gezahlten Mehrwertsteuer einschließlich der Zinsen unmittelbar gegen die Finanzbehörde zusteht, auch wenn noch die Möglichkeit besteht, dass die Finanzbehörde durch die Vorlieferanten aufgrund einer Berichtigung der Rechnungen zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen wird und dann – möglicherweise – nicht mehr Rückgriff beim Kläger nehmen kann, so dass die Gefahr besteht, dass die Fi...