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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 26-27 | Umsatzsteuer: EuGH-Vorlage zur Reichweite des sog. Reemtsma-Anspruchs

Das FG Münster hat den Europäischen Gerichtshof gefragt: Ist es unionsrechtlich geboten, dass einem Kläger ein Anspruch auf Erstattung der von ihm an seine Vorlieferanten zu viel gezahlten MwSt unmittelbar gegen die Finanzbehörde zusteht, auch wenn noch die Möglichkeit besteht, dass die Finanzbehörde durch die Vorlieferanten aufgrund einer Berichtigung der Rechnungen zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen wird und dann möglicherweise keinen Rückgriff mehr beim Kläger nehmen kann?

Kann ein Unternehmer unmittelbar vom Finanzamt Umsatzsteuer zurückerhalten, die er nicht an das Finanzamt, sondern an den leistenden Unternehmer gezahlt hat? – Das ist eine spannende Frage. Experten sprechen in diesem Fall von einem Reemtsma-Anspruch . Und zwar deshalb, weil der Europäische Gerichtshof in 2007 in seinem Urteil in der Rechtssache „Reemtsma Cigarettenfabriken” einen direkten Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch gegen das Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen bejaht hat. – Jetzt gibt es hierzu eine Neuigkeit.

Das ist richtig. – Das FG Münster hat nämlich dem Europäischen Gerichtshof diese Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist es unionsr...