Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 32 Inkrafttreten

Prof. Dr. Adrian Cloer (Juni 2022)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 32 DBA Polen regelt zum einen die Voraussetzung für das Inkrafttreten des Abkommens und zum anderen dessen Zeitpunkt.

2Einstweilen frei

II. Abweichungen vom OECD-MA

3Art. 32 DBA Polen basiert auf Art. 29 OECD-MA 1998 (entspricht Art. 31 OECD-MA 2017).

4Einstweilen frei

III. Auswirkungen durch das Multilaterale Instrument

5Da weder Deutschland noch Polen das jeweils andere Abkommen als vom Mehrseitigen Übereinkommen erfasst notifizierten, kommt es hierdurch zu keinen Änderungen.

6Einstweilen frei

B. Systematische Kommentierung
I. Art. 32 Abs. 1 DBA Polen

7Die Ratifikationsurkunden wurden in Warschau am ausgetauscht.

II. Art. 32 Abs. 2 DBA Polen

8Das Abkommen ist mit Ablauf des in Kraft getreten und daher ab dem erstmalig anzuwenden.

9Einstweilen frei

III. Art. 32 Abs. 3 DBA Polen

10Das neue Abkommen ersetzt das alte DBA Polen aus dem Jahre 1972.