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Gewerbesteuer | Keine Hinzurechnung von Aufwendungen für Messestandfläche (BFH)
Die Kosten für die Anmietung einer
Messestandfläche können bei einem ausstellenden Unternehmen nur dann zu einer
Hinzurechnung nach
§ 8 Nr. 1
Buchst. e GewStG führen, wenn die Messestandfläche bei
unterstelltem Eigentum des ausstellenden Unternehmens zu dessen Anlagevermögen
gehören würde (; veröffentlicht
am ).
Hintergrund: Nach § 8 Nr. 1 Buchstabe e GewStG 2009 bzw. 2010/2011 wird dem Gewinn aus Gewerbebetrieb ein Viertel aus 13/20 (2009) bzw. aus der Hälfte der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens hinzugerechnet, die im Eigentum eines anderen stehen, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind und soweit die Summe der Beträge i.S. von § 8 Nr. 1 Buchstabe a...