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BMF veröffentlicht FAQ zur Energiepreispauschale
[i] BMF, FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“ (Stand: 17.6.2022) Das BMF hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQs zur Energiepreispauschale (EPP; s. dazu Hörster, NWB 22/2022 S. 1542) abgestimmt (aufrufbar unter https://go.nwb.de/i4mnf). Es werden Fragen beantwortet u. a. zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht. Zur z. B. Anspruchsberechtigung wird u. a. ausgeführt: Anspruch auf die EPP haben alle Personen, die während des Jahres 2022 (ggf. auch nur für einen Teil des Jahres) in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht) und im Jahr 2022 Einkünfte aus einer der folgenden Einkunftsarten beziehen: §§ 13, 15, 18 oder § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Personen, die in Deutschland leben und bei einem Arbeitgeber im Ausland beschäftigt sind (Grenzpendler und Grenzgänger sowie in Botschaften/Generalkonsulaten beschäftigte Ortskräfte), erhalten ebenfalls die EPP. Die EPP wird in diesen Fällen nicht über den Arbeitgeber ausgezahlt. Entsprechende Arbeitnehmer er...