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BFH Urteil v. - I R 166/69 BStBl 1971 II S. 624

Gesetze: EStG § 21

Leitsatz

Zahlungen, die der Mieter dem Vermieter leistet, weil der Vermieter die vertragswidrige Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung der Mietzeit Ausfälle an (höheren) Mieteinnahmen aus dem geplanten Neubau erleidet, stellen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 624
FAAAA-90680

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