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Beitragsberechnung und Zuflussprinzip nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
I. Aktuelle Probleme der Beitragsberechnung
Die Frage nach der rechtlich zutreffenden Berechnung der Beiträge im Sozialversicherungsrecht hat sich in jüngster Zeit erneut gestellt, wobei offenbar ein eher praktischer Zusammenhang mit dem Übergang der Betriebsprüfung von Unternehmen auf die Träger der Rentenversicherung (gem. § 28p SGB IV: Prüfung bei den Arbeitgebern) besteht. Damit steht im Vordergrund der Problematik der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, der für die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung vom Arbeitgeber (ArbG) zu zahlen ist (vgl. § 28d und § 28e SGB IV); die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf diese Beitragsbereiche.
1. Die konkrete Fragestellung
Konkret geht es um die Frage, was im Einzelnen unter ”Arbeitsentgelt” i. S. des Sozialversicherungsrechts (§ 14 SGB IV) zu verstehen ist; genauer: Es geht darum, ob ”Arbeitsentgelt” nur das Geld ist, was dem Arbeitnehmer (AN) auch tatsächlich ausgezahlt worden ist, oder ob ”Arbeitsentgelt” auch die Geldzahlungen umfasst, auf die der AN einen Anspruch hat, auch wenn dieser Anspruch nicht oder nicht in vollem Umfang erfüllt worden ist. Die Antwort auf diese F...