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Akteneinsichtsrecht gegenüber dem Finanzamt auf Grundlage datenschutzrechtlicher Regelungen?
Uneinheitliche Rechtsprechung der Instanzgerichte erfordert eine Klärung durch den BFH/EuGH
Inhalt und Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurden kürzlich (s. Hamminger, NWB 13/2022 S. 920) ausführlich dargelegt und werden als bekannt vorausgesetzt. Nun soll auf die Anschlussfrage eingegangen werden, ob der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch auch gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden kann und falls ja, in welcher Form. In den letzten drei Jahren haben sich verschiedene Finanzgerichte mit unterschiedlichen Ergebnissen dieser Frage gewidmet und es sind dazu mehrere Revisionen vor dem BFH anhängig. Insofern kann dieser Beitrag zwar keine abschließenden Antworten auf die Frage, wohl aber eine Übersicht über den aktuellen Stand zu dieser Thematik geben.
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I. Anwendbarkeit der DSGVO im Steuerverfahren
1. Geltung der DSGVO auch im Steuerverfahren
Der Gesetzgeber hat in § 2a AO Regelungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und deren Schutz getroffen. Danach gelten die Vorschriften der AO und der Steuergesetze über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Anwendungsbereich der Abgabenordnung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden, andere öffentlich...