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Anspruch auf unentgeltliche Kopien von eigenen Examensklausuren
Art. 15 Abs. 3 DSGVO gewährt „durch die Hintertür“ Prüflingen mehr als die bloße Einsichtnahme vor Ort
Das ) hat sich vor Kurzem mit der Frage beschäftigt, ob ein Assessor nach Ablegung der Zweiten juristischen Staatsprüfung in Nordrhein-Westfalen Anspruch auf kostenlose Kopien seiner Examensklausuren samt dazugehöriger Prüfgutachten gegenüber dem Landesjustizprüfungsamt (LJPA) hat. Nicht nur für (Voll-)Jurist:innen, sondern auch für (angehende) Steuerberater:innen kann diese Frage nach abgelegter Prüfung von Interesse sein.
I. Sachverhalt und Verfahrensablauf
[i]LJPA verlangte Vorschuss für die Übermittlung der KopienGeklagt hatte ein Prüfling aus Hamm, der im September 2018 erfolgreich seine Zweite juristische Staatsprüfung vor dem LJPA Nordrhein-Westfalen abgelegt hatte und im Anschluss daran Kopien seiner Examensklausuren und der Prüfgutachten von der Behörde begehrte. Diese war zur Übermittlung von Kopien der gewünschten Teile der Prüfungsakte bereit, verlangte aber einen Vorschuss i. H. von 69,70 €.
[i]VG und OVG geben der Klage stattDer Klage auf unentgeltliche Zurverfügungstellung der Aufsichtsarbeiten im Kopieformat gab das VG Gelsenkirchen (Urteil v. - 20 K 6392/18, NWB FAAAH-51179) statt und verurteilte das LJPA, dem Prüfling wahlweise im elektronischen Format oder in Papierform eine Kopie der ...