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BFH 16.03.2022 VIII R 33/19, StuB 12/2022 S. 473

Einkommensteuer | Zur Steuerpflicht einer Vergütung für die Tätigkeit eines tageweise beim Europarat beschäftigten Dolmetschers

(1) Eine Vergütung, die ein in Deutschland ansässiger Dolmetscher für seine tageweise Beschäftigung beim Europarat erhält, ist nicht nach dem Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarats vom (BGBl 1954 II S. 494) steuerbefreit (Anschluss an , NWB PAAAA-96348, BStBl 1998 II S. 732). (2) Einer Verfügung des Generalsekretärs des Europarats, die hinsichtlich einer solchen Vergütung Steuerfreiheit gewährt, kommt keine Bindungswirkung zu Lasten des nationalen Besteuerungsrechts zu (Bezug: Art. 17, Art. 18 Buchst. b EuRatVorRAbk; § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG).

Praxishinweise

Der BFH hält damit weiter an seiner bisherigen Rechtsprechung fest. Dem Generalsekretär des Europarats ist in Art. 17 des Allgemeinen Abkommens über die Vorrechte und Befreiungen des Europarats lediglich die...