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BFH Urteil v. - IV R 75/97 BStBl 1998 II S. 732

Gesetze: Allgemeines Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates Art. 17Allgemeines Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates Art. 18 Buchst. bEStG § 18EStG § 19

Tageweise beim Europarat beschäftigte Konferenzdolmetscher sind keine Beamte des Europarats

Leitsatz

Vergütungen, die ein in Deutschland ansässiger Dolmetscher für seine tageweise Beschäftigung beim Europarat erhält, sind nicht nach dem Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates vom (BGBl II 1954, 494) steuerbefreit.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:





Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 732
PAAAA-96348

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