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BFH Urteil v. - VI 115/63 U BStBl 1965 III S. 226

Gesetze: EStG 1960 § 7b Abs. 1

Leitsatz

Die Kosten für den Anschluß eines Hauses an das Stromversorgungsnetz gehören zu den Herstellungskosten des Hauses und können daher nach § 7b Abs. 1 EStG erhöht abgeschrieben werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1965 III Seite 226
BAAAA-90129

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