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BFH Urteil v. - I 198/62 U BStBl 1965 III S. 119

Gesetze: KStG § 6 Abs. 1

Leitsatz

1. Bei partiarischen Gesellschafterdarlehen an eine GmbH führen die Gewinnabhängigkeit der Darlehnsverzinsung, ein Verhältnis von 1 zu 6 zwischen Gesellschaftskapital und Gesellschafterdarlehen und gewisse Mitwirkungsrechte bei Aufstellung des Jahresabschlusses der GmbH noch nicht zur Annahme von verdecktem Stammkapital.

2. Von der Gesellschaft an die Gesellschafter gezahlte überhöhte Darlehnszinsen sind als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1965 III Seite 119
IAAAA-90118

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