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BFH Urteil v. - I 359/60 S BStBl 1964 III S. 122

Gesetze: EStG §§ 4, 5KStG § 11 Ziff. 4

Leitsatz

1. Vermögensmehrungen, die durch Schulderlaß zum Zweck der Sanierung entstehen, unterliegen auch ohne eine dem § 11 Ziff. 4 KStG entsprechende einkommensteuerrechtliche Regelung nicht der Einkommensteuer.

2. Der mit einer verlustbringenden Sondermaßnahme des Schuldners zusammenhängende Forderungsverzicht eines einzigen Gläubigers führt insbesondere dann nicht zu einem steuerfreien Sanierungsgewinn des Schuldners, wenn dessen Hauptbetrieb nicht gefährdet war.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 122
SAAAA-90051

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