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BFH Urteil v. - VI R 41/66 BStBl 1969 II S. 102

Leitsatz

1. Ein Sanierungsgewinn ist auch einkommensteuerlich nicht als Gewinn anzusetzen.

2. Er führt nicht zum Verbrauch eines vorher oder gleichzeitig angefallenen Verlustes.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 102
ZAAAA-90361

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