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BFH Urteil v. - VI 100/59 U BStBl 1960 III S. 493

Gesetze: EStG §§ 7, 9, 21

Leitsatz

1. Eine Aufteilung von Aufwendungen für Handwerkerarbeiten an einem Gebäude in Herstellungs- und Erhaltungsaufwand ist nicht schon deshalb unzulässig, weil die Arbeiten in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt und einheitlich in Rechnung gestellt wurden.

2. Für Herstellungskosten, die durch den Einbau eines Ladens in einem nicht zum Betriebsvermögen gehörenden Gebäude entstanden sind, ist eine gesonderte AfA nicht anzuerkennen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 493
DAAAA-89879

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