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BFH Urteil v. - IX R 67/90 BStBl 1992 II S. 28

Gesetze: EStG 1984 § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 7EStG 1984 § 21.

Einbeziehung von Aufwendungen für Schönheitsreparaturen in anschaffungsnahe Aufwendungen

Leitsatz

Aufwendungen für Schönheitsreparaturen (hier: Malerarbeiten), die im Zusammenhang mit der Anschaffung einer Eigentumswohnung vorgenommen werden, sind nicht als Erhaltungsaufwand sofort abziehbar, wenn sie im Rahmen einer umfassenden Renovierung und Modernisierung anfallen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 28
BFH/NV 1991 S. 73 Nr. 12
JAAAA-93998

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