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BFH Urteil v. - IV 352/51 U BStBl 1952 III S. 48

Gesetze: EStG 1950 § 9 Ziffer 1EStG 1950 § 10 Abs. 1 Ziff. 1

Leitsatz

Beihilfen (Zuschüsse) zu Studienkosten sind in der Regel keine Renten im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§§ 9 Ziffer 1, 10 Absatz 1 Ziffer 1 EStG 1950).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1952 III Seite 48
TAAAA-89651

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