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Steuerliche Fragen zum Versorgungsausgleich und Lösungen
Neue Gestaltungsmöglichkeiten und Gefahrenquellen durch Änderungen der Rechtslage
Jede dritte Ehe endet vor dem Scheidungsrichter. Dabei wird meist auch über den Versorgungsausgleich gestritten. Haben die Beteiligten dann nur die zivilrechtlichen Fragen im Auge, drohen schwerwiegende steuerliche Nachteile. Im ungünstigsten Fall kann der Zahlende seine Aufwendungen nicht abziehen, obwohl der Empfänger sie in voller Höhe versteuern muss. Umgekehrt bietet die neue Rechtsprechung bei rechtzeitiger Planung ungewöhnlich günstige Gestaltungsvarianten, bei denen der Zahlende seine Aufwendungen in voller Höhe abziehen kann, der Empfänger sie aber gleichwohl nicht versteuern muss. Früher getroffene Regelungen sind daraufhin zu überprüfen, ob sie bei der geänderten Rechtslage noch die optimale Lösung bieten. Die Rechtsprechung des BFH, die sich unmittelbar nur mit Abfindungen von Beamten für den Verzicht auf den Versorgungsausgleich befasst, dürfte auch für andere Personen- und Fallgruppen an Bedeutung gewinnen. Gestaltungsüberlegungen werden allerdings dadurch erschwert, dass neben den steuerlichen regelmäßig auch schwierige zivilrechtliche Fragen zu bedenken sind und die Ehegatten im Scheidungsverfahren meist gegenläufige Interessen verfolgen. Die steuerlich optimale Lös...