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Online-Nachricht - Donnerstag, 09.06.2022

Einkommensteuer | Vergütung für die Tätigkeit eines Dolmetschers nicht steuerfrei (BFH)

Eine Vergütung, die ein in Deutschland ansässiger Dolmetscher für seine tageweise Beschäftigung beim Europarat erhält, ist nicht nach dem Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates v. (BGBl II 1954 S. 494) steuerbefreit (Anschluss an ) (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Der Kläger ist selbständiger Dolmetscher. Er war im Streitjahr 2012 an einzelnen Tagen als Konferenzdolmetscher für den Europarat in Straßburg tätig. Die ihm hierfür gezahlte Vergütung legte das Finanzamt (FA) bei der inländischen Besteuerung des Klägers als Einnahmen aus selbständiger Arbeit zugrunde. Mit dem erhobenen Einspruch machte der Kläger geltend, die aus seiner Tätigkeit beim Europarat ...BGBl II 1954

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