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NWB Nr. 22 vom Seite 1532

Steuerentlastungsgesetz 2022

Ralf Hörster

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1542Am hat auch der Bundesrat dem Steuerentlastungsgesetz 2022 zugestimmt, das der Bundestag bereits in der Vorwoche verabschiedet hatte. Das Maßnahmenpaket, mit dem die Bevölkerung angesichts erheblich gestiegener Energiepreise noch im Jahr 2022 finanziell entlastet werden soll, hat ein Gesamtvolumen von rund 16,3 Mrd. €.

Energiepreispauschale

[i]Einmalig 300 € an Arbeitnehmer und ...Zur Abfederung der deutlich gestiegenen erwerbsbedingten Wegeaufwendungen wird aktiv tätigen Erwerbspersonen, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, für den Veranlagungszeitraum 2022 eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 € gewährt. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, die Arbeitslohn aus einem aktiven Dienstverhältnis beziehen, [i]... Selbständige mit Gewinneinkünfteneinschließlich kurzfristig und geringfügig Beschäftigte sowie steuerpflichtige Erwerbstätige, die Gewinneinkünfte erzielen. Die Energiepreispauschale ist einkommensteuerpflichtig.

[i]Auszahlung durch den Arbeitgeber oder ...Arbeitnehmern wird die Energiepreispauschale im Regelfall im September 2022 von ihrem Arbeitgeber ausgezahlt. Die Arbeitgeber refinanzieren sich über die Lohnsteuer-Anmeldung, indem sie die an die Arbeitnehmer ausgezahlten En...