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Verfahrensrecht | Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge (FG)
In drei am veröffentlichten Entscheidungen des vorläufigen Rechtsschutzes hat das FG Münster seine verfassungsrechtlichen Zweifel an der Höhe der nach dem entstandenen Säumniszuschläge des § 240 AO bestätigt (FG Münster, Beschlüsse v. - 12 V 570/22 AO, 12 V 571/22 AO sowie 12 V 572/22 AO).
Hintergrund: Mit Beschluss v. - 12 V 2684/21 hat das FG Münster verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der ab 2019 entstandenen Säumniszuschläge geäußert (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 17.1.2022).
In den o.g. drei Verfahren bestätigt das FG seine Rechtsauffassung u.a. erneut unter Verweis auf das , BStBl II 2021, 191 sowie die , BFH/NV 2021, 177 und v. – VII B 69/21.