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BFH 26.05.2021 VII B 13/21 (AdV), BBK 3/2022 S. 111

Steuerrecht | Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen in Höhe des Zinsanteils zweifelhaft

Der BFH gewährt eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) von Säumniszuschlägen in Höhe der Hälfte der Säumniszuschläge aufgrund verfassungsrechtlicher Zweifel: Nach dem BFH ist der Säumniszuschlag mit 1 % pro Monat nach § 240 AO überhöht, soweit der Säumniszuschlag eine zinsähnliche Funktion hat und eine Gegenleistung für die verspätete Zahlung darstellt. Nach dem BFH ist eine AdV i. H. von 6 % jährlich (= 0,5 % monatlich) gerechtfertigt, so dass die verbleibenden 6 % jährlich zu entrichten sind.

Säumniszuschläge [i]Druckmittel und Gegenleistung verfolgen einen doppelten Zweck: Zum einen sollen sie Druckmittel sein und den Steuerpflichtigen zur pünktlichen Zahlung anhalten. Zum anderen haben sie die Funktion einer Gegenleistung und damit zinsähnlichen Charakter. Darüber hinaus sollen sie auch den Verwaltun...