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Bilanzierung | Keine Bindungswirkung bei Übertragung einer § 6b-Rücklage auf Mitunternehmerschaft
Der Einkommensteuerbescheid eines Einzelunternehmers hat keine Bindungswirkung hinsichtlich der Übertragungsmöglichkeit einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG auf eine KG, an der der Einzelunternehmer beteiligt ist. Daher ist im ESt-Bescheid des Einzelunternehmers zu entscheiden, wann er das Wirtschaftsgut i. S. von § 6b EStG veräußert hat: entweder bis zum , so dass eine Übertragung der Rücklage auf eine KG nicht zulässig wäre, oder nach dem , so dass nach der gesellschafterbezogenen Betrachtung eine Übertragung der Rücklage auf die KG möglich wäre.
Nach [i]Bindungswirkung müsste klar geregelt werden dem BFH muss eine Bindungswirkung eines Bescheids vom Gesetzgeber klar geregelt werden. Denn bei einer Bindungswirkung eines Bescheids wird der Rechtsschutz des Steuerpflichtigen eingeschränkt, da er sich gegen einen Folgebescheid nicht mehr une...