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Körperschaftsteuer | Steuerliches Einlagekonto bei BgA
Mit Schreiben v. hat das BMF auf das ( NWB QAAAH-72335) reagiert und betroffene Randziffern des (BStBl 2019 I S. 97) angepasst. Die Feststellung des Einlagekontos ist danach grds. fortlaufend vorzunehmen (Rz. 42). Wenn für einen BgA bisher keine oder nicht fortlaufend eine Feststellung des steuerlichen Einlagekontos vorzunehmen war, ist S. 1226 [i]Strahl, NWB 9/2021 S. 602, NWB JAAAH-72842 nunmehr für die Feststellungen auf den Schluss des letzten in 2022 endenden Wirtschaftsjahres (Erstjahr) eine entsprechende Erklärung abzugeben und eine Feststellung des steuerlichen Einlagekontos vorzunehmen (Rz. 44).