IWB Nr. 8 vom Seite 3

Bücher und Kommentare

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Mehr zum DBA-Kommentar von Gosch/Kroppen/Grotherr/Kraft

[i]Neu für Sie: die 49. Ergänzungslieferung zum DBA-Kommentar unter NWB OAAAD-13646 Mit der 49. Ergänzungslieferung erhalten Sie die folgenden (Neu-)Kommentierungen:

Art. 7 OECD-MA

Die neueste Aktualisierung der Kommentierung von Art. 7 OECD-MA reflektiert die aktuellen Entwicklungen in vier Bereichen: 1) OECD BEPS 2.0, 2) neue Verwaltungsgrundsätze zur Gewinnabgrenzung/Verfahren, 3) Rechtsentwicklungen zu personalfunktionslosen Betriebsstätten und 4) allgemeine Aktualisierung im Hinblick auf aktuelle Literatur. [i]Kommentierung aktueller Entwicklungen in den Bereichen: OECD BEPS 2.0, Verwaltungsgrundsätze zur Gewinnabgrenzung, Gewinnabgrenzungsgrundsätze für personalfunktionslose Betriebsstätten

Das BEPS 2.0 Projekt schreitet weiter voran und unterteilt sich in zwei Pfeiler. Mit Pillar One wird eine globale Umverteilung des Besteuerungssubstrats zugunsten der sog. Marktstaaten angestrebt. Mit Pillar Two soll eine globale Mindestbesteuerung von 15 % sichergestellt werden. Insbesondere Pillar One, bei dem ein neuer Nexusbegriff geschaffen wird, spielt mit der Betriebsstättengewinnabgrenzung zusammen. Die hierbei in den letzten 24 Monaten erreichten Fortschritte werden in der Kommentierung kurz skizziert.

Auch bei der Frage der Gewinnabgrenzungsgrundsätze für personalfunktionslose Betriebsstätten hat sich einiges getan. Diese Entwicklungen werden im Rahmen der aktualisierten Kommentierung reflektiert.S. 4

Art. 24 OECD-MA

Nahezu alle deutschen Doppelbesteuerungsabkommen enthalten ein Diskriminierungsverbot nach dem Vorbild des Art. 24 OECD-MA. Ein Verbot der Diskriminierung von Staatsangehörigen wurde erstmals 1963 in ein Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen. [i]Diskriminierungsverbot mit dem Ziel der steuerlichen GleichbehandlungAnschließend kamen weitere Tatbestände hinzu, die zur steuerlichen Gleichbehandlung ausländischer Steuersubjekte verpflichten. Die Rechtsprechung des EuGH zu den Grundfreiheiten hat wertvolle Impulse geliefert. Wichtig ist, die jüngeren Urteile zu dem Thema aufmerksam zu analysieren und zutreffend einzuordnen.

DBA Niederlande

[i]Umfassende Neukommentierung des wichtigen und höchst praxisrelevanten DBA NiederlandeDas Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen aus dem Jahr 2012 ist seit dem anwendbar. Die neu gefasste Kommentierung umfasst sämtliche Anpassungen, die durch die Protokolle zur Änderung des Abkommens aus dem Jahr 2016 und aus dem Jahr 2021 zu beachten sind. Dr. Sven-Eric Bärsch, Yannick Barbu und Prof. Dr. Stephan Rasch kommentieren das Abkommen und die einzelnen Abkommensartikel umfassend und beleuchten die nationale Rechtsanwendung und berücksichtigen dabei sowohl das OECD-MA als auch die deutsche Verhandlungsgrundlage.

Mit der kommenden Ergänzungslieferung erweitert sich das Werk u. a. um die (Neu-)Kommentierungen des DBA Dänemark von Dr. Axel Röpke und Dr. Matthias Laas, des OECD-MA zur Erbschaftsteuer von Prof. Dr. Matthias Loose und des Erbschaftsteuer-DBA Frankreich von Prof. Dr. Thomas Reith. Diese werden u. a. durch die Neukommentierung des Art. 6 OECD-MA (Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen) von Dr. Hardy Fischer und Dr. Elisabeth Märker ergänzt.

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Fundstelle(n):
IWB 8 / 2022 Seite 3 - 4
NWB QAAAI-60292