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NWB Nr. 17 vom Seite 1212

Vorsicht bei der Abschreibung von PC-Hardware und Software nach dem

Prof. Dr. Philipp Thiele und Fabian Jansen

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1230Mit dem (BStBl 2022 I S. 187) hat die Finanzverwaltung das (BStBl 2021 I S. 298) redaktionell angepasst und aktualisiert. Mit dem Schreiben v.  hatte das BMF erstmalig geregelt, dass für die nach § 7 Abs. 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer für PC-Hardware und Software eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden kann. Auf die darauf entstandene Rechtsunsicherheit und aufgrund der Kritik aus Literatur und Praxis reagierte das BMF nunmehr mit der Veröffentlichung eines neuen, angepassten Schreibens.

Anpassungen des

[i]BMF, Schreiben v. 22.2.2022, BStBl 2022 I S. 187Inhaltlich enthält das keine originären Neuregelungen. Die Ergänzung der Randziffer 1 um die Untergliederungspunkte 1.1 bis 1.4 stellt die wesentliche Änderung des neuen BMF-Schreibens im Vergleich zum vormaligen BMF-Schreiben (v. ) dar. Unter anderem wird nun klargestellt, dass die betroffenen Wirtschaftsgüter weiterhin unter § 7 Abs. 1 EStG fallen und dass die Möglichkeit, eine kürzere betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde zu legen, keine neue Abschreibungsmethode sowi...