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FG Münster 27.01.2022 1 K 1741/18 E, BBK 8/2022 S. 352

Bilanzierung | Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer eines Gebäudes

Für den Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer eines Gebäudes gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG bedarf es keines Bausubstanzgutachtens. Vielmehr genügt ein Wertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Im [i]Gutachten war bereits bei Erwerb im Rahmen einer Zwangsversteigerung erstellt worden Streitfall war ein derartiges Gutachten bereits vor dem Erwerb in einer Zwangsversteigerung im Auftrag des Amtsgerichts erstellt worden. Danach ergab sich aufgrund technischen Verschleißes eine Restnutzungsdauer von dreißig Jahren, die das FG im Bereich der Vermietungseinkünfte akzeptierte.

Der Gutachter hatte sowohl eine Ertragswert- als auch eine Vergleichswertermittlung durchgeführt.

Hinweis:

Das [i]FG folgt dem BFHFG schließt sich dem aktuellen Urteil des BFH an, der ebenfalls die Erstellung eines sog. Bausubstanzgutachtens nicht für erforderlich gehalten hat.

Das Urteil d...