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BFH 03.04.2019 VI R 46/17, BBK 8/2022 S. 351

Steuerrecht | Arbeitszimmer muss nicht für die berufliche Tätigkeit erforderlich sein

Die Abziehbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer setzt nicht voraus, dass das Arbeitszimmer für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit erforderlich ist. Es S. 352genügt, dass für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit entweder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Betätigung bildet (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Sätze 2 und 3 EStG).

Im Streitfall ging es um eine Stewardess, die im Streitjahr 2013 an 134 Tagen auf Flügen eingesetzt wurde. Sie machte 1.250 € für ein häusliches Arbeitszimmer in ihrem Einfamilienhaus geltend. Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht an, weil es das Arbeitszimmer nicht für erforderlich hielt.

Der [i]Zurückverweisung zwecks Prüfung der nahezu beruflichen NutzungBFH verwies die Sache an das FG zurück, das nun prüfen muss, ob...