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Bilanzierung | Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter (IDW)
Das IDW hat zum geänderten BMF-Schreiben zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung v. Stellung genommen.
Hierzu führt das IDW weiter aus:
Auch wenn die ergänzenden Formulierungen (in den Tz. 1.1 bis 1.4 des geänderten BMF-Schreibens) erkennbar auf eine Absicherung der Rechtsanwendung gerichtet sind, sind diese nach unserer Auffassung jedoch überwiegend nicht geeignet, den Steuerpflichtigen mehr Rechtssicherheit für die bilanzielle Behandlung der in den sachlichen Anwendungsbereich fallenden Investitionen zu geben.
Vor allem für bilanzierende Steuerpflichtige (§§ 4 Abs. 1 Satz 1, 5 Abs. 1 EStG) wurden Rechtsanwendungsrisiken begründet. Wir gehen weiterhin davon aus, dass die steuerliche Fiktion einer Nutzungsdauer ...