Bücher und Kommentare
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[i]Neu für Sie: die 48. Ergänzungslieferung zum DBA-Kommentar unter NWB OAAAD-13646 Mit der 48. Ergänzungslieferung erhalten Sie die folgenden (Neu-)Kommentierungen:
Art. 9 OECD-MA von Prof. Dr. Stephan Rasch,
DBA Tschechien von Prof. Dr. Adrian Cloer.
Art. 9 OECD-MA ist allein aufgrund der stetig wachsenden Bedeutung der Verrechnungspreisthematik ein wichtiger Baustein eines jeden Doppelbesteuerungsabkommens. Die „Flut“ von neuen Gesetzen, [i]Die Auslegung des Art. 9 OECD-MA wird immer bedeutender wie auch komplexerVerwaltungsvorschriften und inzwischen auch der Rechtsprechung in vielen Ländern der Welt macht die Auslegung des Art. 9 OECD-MA immer bedeutender wie auch komplexer. Allein die Diskussion um die Sperrwirkung in der deutschen höchstrichterlichen Rechtsprechung zeigt, wie schwierig die Wechselwirkung zwischen nationalem Recht und der Auslegung und der Wirkung des Art. 9 OECD-MA geworden ist. Dazu kommen auch Einflüsse der Rechtsprechung des EuGH, die berücksichtigt werden sollten. Schließlich hat auch die stetige Fortentwicklung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien einen nachhaltigen Einfluss auf die Diskussion des Fremdvergleichs im Rahmen [i]Die OECD-Leitlinien sind nun Gegenstand der deutschen Verwaltungsauffassung des Art. 9 OECD-MA. Dies wird umso wichtiger, da das BMF inzwischen entschieden hat, die OECD-Leitlinien in wesentlichen Teilen zum Gegenstand der deutschen Verwaltungsauffassung zu machen.
Prof. Dr. Stephan Rasch, Mitherausgeber des DBA-Kommentars und langjähriger Autor der Kommentierung zu Art. 9 OECD-MA, hat eine umfassende Überarbeitung im Lichte der skizzierten Entwicklungen vorgenommen.S. 4
Deutschland [i]Deutschland ist für Tschechien wichtigster Außenhandelspartnerund Tschechien sind seit Jahrhunderten miteinander verbunden. Der wirtschaftliche Austausch bestand unabhängig von den zum Teil äußerst schwierigen politischen Bedingungen. Deutschland ist heute für Tschechien der wichtigste Außenhandelspartner und auch aus deutscher Perspektive ist Tschechien von enormer Bedeutung.
Das vorliegende Doppelbesteuerungsabkommen selbst stammt noch aus der Zeit des Kalten Krieges. Sachlich war es bereits vor 1977 ausverhandelt, die Unterzeichnung erfolgte allerdings erst am in Prag und ist aufgrund der erst deutlich späteren Zustimmung und des Austausches der Ratifikationsurkunde erstmals seit dem VZ 1984 anzuwenden. Seitdem haben sich nicht nur die Rahmenbedingungen, sondern auch die Steuerrechtsordnungen beider Staaten erheblich verändert. Unabhängig von dem vielfach geäußerten Wunsch, das DBA einer Revision zu unterziehen, ist es hierzu bislang nicht gekommen.
Prof. [i]Vollständige Neukommentierung des DBA TschechienDr. Adrian Cloer, der selbst fünf Jahre als deutscher Steuerberater in Prag tätig und für ein Semester Gastprofessor an der Masaryk-Universität in Brünn war, hat dieses für die Praxis wichtige Doppelbesteuerungsabkommen vollständig neu überarbeitet.
Mit der kommenden Ergänzungslieferung erweitert sich das Werk um die Kommentierung des DBA Niederlande von Prof. Dr. Stephan Rasch, Yannick Barbu und Dr. Sven-Eric Bärsch. Diese wird u. a. durch die Neukommentierung des Art. 24 OECD-MA (Gleichbehandlung) von Dr. Eva Oertel ergänzt.
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Fundstelle(n):
IWB 6 / 2022 Seite 3 - 4
NWB RAAAI-57951