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NWB Nr. 40 vom Seite 3189

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Sind Kosten der Abfallbeseitigung und für Entsorgungsverpflichtungen rückstellungsfähig?

von Dipl.-Finanzwirt Udo Schumann, Kaarst

Im täglichen Produktionsprozeß entstehen regelmäßig Abfälle, welche vom Unternehmen zu entsorgen bzw. zu beseitigen sind. Am Jahresende ergibt sich dann die Frage, ob und ggf. in welcher Höhe für die liegengebliebenen Abfälle insoweit eine Rückstellung wegen der Verpflichtung zur Abfallentsorgung zulässig ist. Verwaltungsmeinung und Rechtsprechung einerseits und Literaturmeinung andererseits vertreten hier kontroverse Auffassungen (vgl. u. a. R 31c Abs. 3 Satz 2 EStR 1996; , EStG-Kartei NRW § 6 [1] Nr. 3-7, Nr. 5; FG Münster, nrkr. Urt. v. , EFG 1996 S. 424, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 6/96; Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung, 4. Aufl., Rn. 109 ff. zu § 249 HGB).

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung nur dann Grundlage für eine Rückstellung sein, wenn sie hinreichend konkretisiert ist, d. h. es muß ein inhaltlich genau bestimmtes Handeln durch Gesetz oder Verwaltungsakt innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorgeschrieben und an die Verletzung der Verpflichtung müss...