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NWB Nr. 40 vom Seite 3188

NWB AKTUELLES 40/98

Steuerliche Behandlung von Umzugskosten


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Zur Anwendung der §§ 6 bis
10 BUKG und der §§ 11 und
12 AUV gilt folgendes für
Umzüge ab                        
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Der für die Anerkennung
umzugsbedingter Unter-
richtskosten für ein
Kind nach § 9 Abs. 2
BUKG maßgebende Höchst-
betrag beträgt               1 968 DM    2 030 DM    2 427 DM    2 464 DM
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Der Pauschbetrag für
sonstige Umzugsauslagen
beträgt nach § 10 Abs. 1
BUKG
für Verheiratete             1 848 DM    1 907 DM    1 932 DM    1 961 DM
für Ledige                     924 DM      953 DM      966 DM      981 DM
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Der Pauschbetrag erhöht
sich für jede in § 6
Abs. 3 Sätze 2 und 3
BUKG bezeichnete weitere
Person mit Ausnahme des
Ehegatten um                   407 DM      420 DM      426 DM      432 DM
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Der für die Anerkennung
von Aufwendungen für die
Anschaffung klimabe-
dingter ...