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NWB Nr. 10 vom Seite 761 Fach 17a Seite 1383

Lexikon der BFH-Entscheidungen im 1. und 2. Vierteljahr 1993 zum Bilanzsteuerrecht

von Steuerberater Dipl.-Volkswirt Rudolf Charlier, Recklinghausen

Betriebseinnahmen

1. Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung als Betriebseinnahme

(BStBl 1993 II S. 96; LX 102583) betr. §§ 4, 5 EStG.

Hinweise: Eggers, KFR F. 3 EStG § 4, 3/93, S. 67; Anm. in HFR 1993 S. 170.

Eine GbR mit gewerblichen Einkünften aus der Verpachtung von Grundstücken erhielt 1985 von der Berufshaftpflichtversicherung ihres Steuerberaters die 1978 und 1979 gezahlte GrESt (30 108 DM) erstattet, weil der Steuerberater sie falsch beraten hatte und bei fehlerfreier Beratung keine GrESt entstanden wäre. Die GbR minderte die Anschaffungskosten der Grundstücke um den Erstattungsbetrag. Das FA sah in dem Betrag eine voll stpfl. Betriebseinnahme. Das FG Baden-Württ. gab der GbR recht, aber der BFH belehrte die GbR und das FG eines Besseren: Der Betrag von 30 108 DM war 1985 voll stpfl. Ertrag.

Das FG hatte zu Unrecht angenommen, daß die Buchwerte der als Ersatz gekauften Grundstücke um die Zahlung zu mindern seien, die die GbR von der Berufshaftpflichtversicherung ihres damaligen Steuerberaters als Schadensersatz für die angefallene GrESt erhalten hat. Für eine solche - im Ergebnis erfolgsneutrale - Behandlung des Schadensersatzes fehlt es an einer g...