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Ausdehnung von DAC 6 auf nationale Steuergestaltungen – Ein weiteres reines Bürokratiemonster?
Am wurde der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgestellt, in dem die Regierungskoalition die Einführung einer Mitteilungspflicht für nationale Steuergestaltungen ankündigte. Diese Ausweitung der bereits bestehenden Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen soll für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Mio. € gelten und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und aggressiver Steuergestaltung dienen. Sowohl bei Unternehmen als auch bei Beratern stößt dies (zu Recht?) auf Unverständnis.
Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
Ausgangspunkt für die Einführung einer Mitteilungspflicht
grenzüberschreitender Steuergestaltungen waren die Arbeiten der OECD zu BEPS
Aktionspunkt 12 „Mandatory Disclosure Rules“. In Deutschland wurde
durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung
grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. (BGBl 2019 S. 2875) in
den §§ 138d bis 138k AO eine entsprechende Mitteilungspflicht im Rahmen der AO
normiert. Hierdurch wurde die Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates v.
zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden
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