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Steuerliche Behandlung von Zinsswaps bei der Gewerbesteuer
In Zeiten niedriger variabler Zinsen bietet es sich für Unternehmen an, variabel verzinsliche Kredite aufzunehmen. Die Kredite können entweder kurzfristig revolvierend sein oder auch über eine längere Laufzeit abgeschlossen werden, wobei dann während der Laufzeit Zinsanpassungen erfolgen. In diesem Zusammenhang werden zur Absicherung des Zinsrisikos häufig Zinsswaps abgeschlossen, um den aus möglicherweise steigenden Zinsen resultierenden Zinsaufwand zu begrenzen. Da nach § 8 Nr. 1 GewStG dem Gewinn aus Gewerbebetrieb die Hälfte der Entgelte für Schulden, die nicht nur der vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals dienen, hinzugerechnet werden, ist fraglich, welche Folgen sich aus dem Abschluss eines Zinsswaps hinsichtlich der gewerbesteuerlichen Dauerschuldzinsen ergeben. In der Literatur wurde diese Problemstellung in der Vergangenheit immer wieder aufgegriffen, wobei es vor allem um folgende Fragen ging:
Führt der Abschluss eines Zinsswaps zur langfristigen Zinssicherung dazu, dass ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen kurzfristig revolvierenden Krediten gegeben ist und diese somit zu Dauerschulden werden?
Sind die Ausgleichszahlungen als ...