Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 33 vom Seite 2741

Verpächterwahlrecht

Verfasser: Rechtsanwalt Steuerberater PD Dr. Christoph Watrin, Düsseldorf

Mit Urt. v. - IV R 88/99 (NWB EN-Nr. 817/2001) hat sich der BFH mit Fragen des Verpächterwahlrechts und der Liebhaberei bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb befasst. S. 2742

1. Sachverhalt

Die Klägerin, die die Rechtsnachfolgerin ihres im Dezember 1999 verstorbenen Ehemanns ist, hat zusammen mit diesem 1985 einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit 35,93 Hektar für 1,5 Mio DM erworben. Der Ehemann der Klägerin war bis 1983 in leitender kaufmännischer Stellung bei der E-GmbH tätig. Die Ehegatten hatten eine 1986 verstorbene Tochter; der Schwiegersohn ist von Beruf Gärtner. Zum Zeitpunkt der Besitzübergabe des Hofes waren die land- und forstwirtschaftlichen Flächen bis zum verpachtet. Ab wurden 20,537 Hektar der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche für weitere 16 Jahre an einen Landwirt verpachtet. Nicht erneut verpachtet wurde eine 4,61 Hektar große Forstfläche. Am verkauften die Klägerin und ihr Ehemann den Betrieb für 1,7 Mio DM an die Kommune. In den Streitjahren 1985 bis 1991 erklärten die Klägerin und ihr Ehemann Verluste unterschiedlicher Höhe aus Land- und Forstwirtschaft. Diese Verluste waren i...