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Gewerblich geprägte Personengesellschaft im Ausland
Dividenden, Zinseinkünfte und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne, die ein deutscher Stpfl. im Ausland erzielt, sind aufgrund der entsprechenden DBA-Normen generell im Wohnsitzstaat Deutschland steuerpflichtig. Damit kommt es zwangsläufig zum Hochschleusen auf das meist höhere deutsche Steuerniveau. Ein möglicher Ausweg aus der deutschen Besteuerung für solche Kapitaleinkünfte könnte in der Existenz einer ausländ. Betriebsstätte liegen. Denn das Besteuerungsrecht für Einkünfte, die einer ausländ. Betriebsstätte zugerechnet werden können, steht grds. dem ausländ. Staat zu, und Deutschland gewährt insoweit Freistellung von der deutschen Besteuerung.
Über eine solche Fallgestaltung hatte der im Verhältnis zum DBA-USA zu entscheiden. Ein deutscher Stpfl. (natürliche Person) hatte sich als ”limited partner” an einer US-PersGes beteiligt, die unstreitig mit einer deutschen KG vergleichbar war. An der amerikanischen KG (”limited partnership”) war außerdem eine US-KapGes beteiligt, deren Anteile vom deutschen Stpfl. gehalten wurden. Die ”limited partnership” erzielte in den Streitjahren Mieteinkünfte aus US-Immobilien, Zinseinkünf...