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StuB Nr. 6 vom Seite 229

Rückstellung für Nachbetreuung kundenspezifischer Spezialwerkzeuge zulässig

StB Dr. Andreas S. Bolik

I. Erhebliche Bedeutung kundenspezifischer Spezialwerkzeuge oder Vorrichtungen für die Serienproduktion

Im Zuge der Coronapandemie ist auch Außenstehenden augenfällig geworden, wie verzahnt Produktionsprozesse in Unternehmen sind, und dass eventuell auftretende Produktionseinschränkungen häufig nicht kurzfristig durch einen Zuliefererwechsel kompensiert werden können. Neben regionalen Einflussfaktoren oder Rohstoffrestriktionen kann die Flexibilität der Ausgestaltung von Wertschöpfungsketten bspw. dadurch beeinflusst sein, dass nicht jeder denkbare Zulieferer über die Werkzeuge oder Kenntnisse der Produktionsverfahren verfügt, die eine Serienproduktion ermöglichen würden.

In der Praxis verpflichtet sich der Zulieferer (Auftragnehmer) bei einer Serienproduktion deshalb regelmäßig in einem sog. Rahmenvertrag, bestimmte Teile herzustellen. Erster Schritt ist dabei meist die Herstellung von Spezialwerkzeugen. Dazu einigt man sich i. d. R. in einem sog. Werkzeugvertrag, kundenspezifische Spezialwerkzeuge oder Vorrichtungen zu produzieren, wofür der Auftraggeber ggf. einen separaten Preis bezahlt. Mit diesen Werkzeugen fertigt der Zulieferer dann die eigentlichen Serienteile für den Auftraggeber. Ein solcher zweiaktiger Prozess kommt insbesondere bei Maschinenbauern, Elektrounternehmen oder in der Autoindustrie vor. Zivilrechtlich gehören die Werkzeuge zumeist dem Auftraggeber; sie verbleiben aber zur Ausführung von Bestellungen beim Auftragnehmer.